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Verbrauchervotum Gene editing

Verbrauchervotum Gene editing 30.9.19

 

Veranstaltung des BfR

https://www.bfr.bund.de/de/veranstaltung/abschlussveranstaltung_der_bfr_verbraucherkonferenz_genome_editing-242424.html

20 Verbraucher*innen aus 147 Bewerbungen, 3 Wochenenden, 13 Experten gehört.

Vollständig: https://www.bfr.bund.de/cm/343/verbrauchervotum-genome-editing.pdf

Abschlussveranstaltung: https://t.co/JbCrz4tV99?amp=1

Expertenanhörung: https://t.co/jJzBirUNC4?amp=1

 

Ausschnitte aus  der Stellungnahme:

Die anwendungsübergreifenden Forderungen der Gruppe sind: 

• Beibehaltung des Vorsorgeprinzips 

• Wahlfreiheit der Verbraucher 

• Informationsfreiheit und Transparenz 

• Vorrang sozialer Aspekte vor Konzerninteressen 

• Reform des Patentrechts: kein Patentschutz auf Lebewesen 

• Haftungsregelung für unerwartete Schäden durch den Hersteller 

• Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, auch wenn Futtermittel gentechnisch verändert wurden (z. B. bei Milch und Fleisch) 

2 Allgemein 

Chancen 

Erzeugung eines besseren Verständnisses von Genwechselwirkungen und Rekombinationseffekten Entstehen neuer Freiheiten durch Entschädigungsmöglichkeiten Verbrauchervotum „Genome Editing im Bereich Ernährung und menschliche Gesundheit“ 

Risiken 

Unbeabsichtigte, gentechnischen Veränderungen („off-target Mutationen“ und epigenetische Veränderungen), die weder mit den angewandten Methoden der Genomanalyse noch bei klinischen Untersuchungen erkannt werden und sich erst längerfristig auswirken würden. Als große Herausforderung bleibt immer die Nachweisbarkeit. Entstehung der Unfreiheit, sich entscheiden zu müssen. Missbrauch der Technologie für Biohacking / Bioterrorismus

 

Gentechnisch veränderte Tiere:

Forderungen u.a.

- auch unter Gesichtspunkt Tierwohl prüfen

-Nutzen-Risiko-Analyse unter staatlicher Aufsicht ist notwendig 

-Der Einsatz von Gentechnik ist der Veränderung von Haltungsbedingungen nachrangig.

- Risikobewertung speziell bei neuen Sorten mit einer Vielzahl von Veränderungen

- seltene Arten in Genbanken speichern, nicht durch Engineering zu schützen versuchen

- Moratorium für Gene Drives auch für lokale Freisetzungsversuchen

- GeneDrive bei Organismen in freier Natur sollen untersagt werden

 

Pflanzen: 

Forderungen:

- Gene Drive bei wilden Arten soll ausgeschlossen sein, solange nicht Methoden zur Abgrenzung von Bereichen vorliegen. Bei Schlüsselspezies soll ein generelles Verbot bestehen.

- nur bei Punktmustationen auf Regelung nach Gentechnikgesetz verzichten

- Dokumentationspflicht für DNA-Sequenzveränderungen

-es müssen auch Umweltauswirkungen bei der Risikobewertung berücksichtigt werden 

- Whole-Genome-Sequenzierung als Standard zur Überprüfung von Genomveränderungen

- detailbeschriebene Patente auf spezifische Veränderungen gefordert

- Universitäten und kleinere Saatguthersteller müssen die Möglichkeit zur Entwicklung und Marktzulassung neuer Produkte haben. Dazu ggf. GentechikRecht vereinfachen.

- Landwirte müssen eigenes Saatgut vermehren und züchten können und nicht in die Abhängigkeit von Konzernen gezwungen werden

- auch für kleine Märkte in Entwicklungsländern müssen regional angepasste Sorten entwickelt werden. Der informelle Saatguthandel in Afrika muss möglich bleiben.

- mehr Mittel für agrarökologische Projekte der Entwicklungshilfe

- kein Patentschutz für natürliche Eigenschaften sondern lediglich Sortenschutz: konventionell gezüchtete Eigenschaften müssen frei bleiben

-Verursacherprinzip: die Kosten für die Trennung von Warenströmen müssen von Herstellern und Nutzern gentechnisch veränderter Organismen getragen werden. 

- Ökobetriebe geschützt bzw. entschädigt werden können.

-  Ausweitung der Umweltverträglichkeitsprüfung auf Probleme zweiter Ordnung, z. B. von Pestizidresistenzen, einem vermehrten Einsatz von Pestiziden, einer Abnahme der Biodiversität und eine Abnahme des Humus

-Stärkere Förderung des biologischen Landbaus einschließlich einer stärkeren Förderung der Forschung in diesem Bereich

 

 

Wenn man das ab Januar 2020 auf der Website des BFR ansieht findet man diese Links nur noch unter Schwierigkeiten. Was man sofort findet ist das BFR-Wissenschaftsmagazin zu Gentechnik 

https://www.bfr.bund.de/cm/350/bfr-2-go-ausgabe-2-2019.pdf

 

Darin finden sich zum Thema Bewertung von Risiken ein Artikel von Frau Nüsslein-Volhard (Nobelpreis für Entwicklungsbiologie und Mitgründerin eines Unternehmens für die Entwicklung von gentechnisch hergestellten Medikamenten) mit einer beherzten Verteidigung des Verfahrens und eine 100%igen Übernahme der Industrie-Argumentation (tut nichts was man mit konventioneller Züchtung nicht auch tun könnte). Die Ablehnung der Gentechnik beruhe auf Unkenntnis. Leider tut sie nichts für die armen Unwissenden: ihre Stellungnahme wird mit keinerlei Argumenten unterfüttert. Die Einstufung als Gentechnik durch den EuGH wird vehement abgelehnt.

Was man nicht findet ist ein Hinweis auf die Ergebnisse der Verbraucheranhörung durch das BfR mit exakt konträren Ergebnissen. 

 

Diese armen Unwissenden hatten sich etliche Wochen und über einige Expertenanhörungen mit dem Thema auseinandergesetzt.

Ausserdem kann man lesen dass Herr Professor Reiner Wittkowski (Experte für Echtheitsprüfung von Lebensmitteln und Weineanalytik - nicht für Ökologie und Humantoxikologie) den öffentlichen Diskurs zum Thema Glyphosat sehr bedauerlich und schädlich für den Glauben an die Wisssenschaft hält.

 

Bernd Wille

 

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