Verbot der Produktion von nicht zugelassenen Pestiziden
Was es nicht in die deutsch Presse schafft:
das Conseil constitutionel - französisches Äquivalent zum Verfassungsgericht - hat entschieden, das das Verbot der Produktion, Lagerung und des Exports von in der EU verbotenen Pestiziden in Frankreich verfassungsgemäß ist. Geklagt hatte die Organisation der Pestizidhersteller und Saatgutproduzenten. Die Entscheidung ist höchstinstanzlich. Das Gericht beruft sich auf den in der Verfassung verankerten Schutz der Umwelt, der gegenüber der Freiheit der Unternehmen Vorrang habe. Vergleichbare Initiativen gibt es m.E. in der Bundesrepublik nicht.
1. Meldung: 29.3.19
Das französiche Parlament hatte 2018 beschlossen, in Frankreich ab 2023 die Produktion von Pestiziden zu verbieten deren Verkauf in der EU nicht zugelassen ist. Im Zuge eines neuen Gesetzgebungsverfahrens «Aktionsplan für Wachstum und Entwicklung der Unternehmen» ist diese Vorschrift jetzt entschärft worden: die Hersteller müssen jetzt einer allgemein gehaltenen Absichtserklärung ( «convention» Konvention zur Übertragung des Engagements in Investitionen und Biokontrolle in der Produktion auf dem Niveau von R&D und ihrer Beschäftigren in Frankreich (comportant des engagements en matière d’investissement et de part de biocontrôle dans leur production, sur leur niveau de recherche et développement (R&D) ainsi que sur leurs emplois en France) zustimmen und erhalten dafür eine unbegrenzte Ausnahmegenehmigung.
Liberation, 18.3.19 https://www.liberation.fr/france/2019/03/15/pesticides-l-assemblee-detricote-ses-propres-avancees_1715427
Ergänzung 28.10.20
es gibt inzwischen auch für die Bundesrepublik einen Apell von 58 NGOs ( unter anderen Greenpeace,NaturFreunde Deutschlands, Naturland, Oxfam Deutschland, PAN Germany) für einen Exportstop für solche Pestizide
Bernd Wille
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