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Das Schmeiser-Urteil - Monsanto und genmanipulierter Raps

Im Blog vom 13.7. über Gentechnik und Nahrungsmittelproduktion führt einer der Referenten das Urteil "Schmeiser gegen Monsanto" aus Kanada an und behauptet, dabei sei der Kläger dafür wegen Patentverletzung verurteilt worden, dass er mit gentechnisch manipuliertem Saatgut verunreinigte Rapssaat angebaut habe.

 

Im Detail sieht das in Falle Schmeiser allerdings etwas anders aus, wie man z.B. in Wikipaedia nachlesen kann:

https://de.wikipedia.org/wiki/Percy_Schmeiser

https://en.wikipedia.org/wiki/Monsanto_Canada_Inc_v_Schmeiser

 

Tatsächlich hatte Schmeiser festgestellt, dass sein Raps mit genmanipuliertem Raps verunreinigt war (wahrscheinlich aus umliegenden Feldern). Er hatte dann aber diesen genmanipulierten Raps isoliert und gezielt angebaut.

Das Urteil ging weitgehend zugunsten von Monsanto aus. Schmeiser musste keine Strafe zahlen, da er aus dem Anbau keinen Vorteil gezogen hatte. Die Frage ob unbeabsichtigte Kontaminationen eine Patentrechtsverletzung darstellen wurde wohlgemerkt offengelassen.

Monsanto wurde wegen seiner rüden Methoden bei der Beweissicherung kritisiert (widerrechtliches Eindringen - es wurde von Besprühen von Kulturen mit Glyphosat berichtet).

Es gibt allerdings einen Fall, der den Aussagen des Referenten sehr nahe kommt: ein Farmer, der durch Tausch versehentlich Monsanto-Saatgut verwandt hatte wurde mit exorbitanten Klagen bedroht (https://www.cbc.ca/news2/background/genetics_modification/percyschmeiser.html, https://www.theguardian.com/science/2000/feb/02/gm.society).

 

Unbestritten ist die Wirkung von patentrechtlichem Schutz von Organismen auf die Freiheit der Nutzung und Züchtung. Im Schmeiser-Urteil gabe es eine Minderheitenmeinung, die sich auf die traditionelle Ablehnung der Patentierung von Organismen berief.

 

Die Verbreitung von patentierten Sorten und der Versuch, die Patentierung von Zuchterfolgen durchzusetzten bedroht auch die traditionelle Pflanzenzucht die von der freien Zugänglichkeit von Sorten (Züchterprivileg) lebt und deren Sorten nicht patentiert sind sondern unter Sortenschutz (25-30 Jahre geschützer Verkauf, auch für direkt abgeleitete Sorten, kein Schutz vor Verwendung zur Weiterzüchung )  stehen.

 

Festzuhalten bleiben die Probleme von Produzenten traditioneller Arten wenn in ihrer Region genmaipuliertes Saatgut ausgebracht wird. Die Frage nach den Kosten für Reinheitsprüfungen (Verursacherprinzip) ist offen. Bei massiven GMO-Einsatz sind zudem Transparenz und Wahlfreiheit der Konsumenten gefährdet.

 

B.Wille, modifiziert 10.9.21 (bezgl. Fall Edward Zielinski, Mikado)

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