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EFSA über Neonicotinoid-Notzulassungen

Die EFSA (Europäische Lebensmittelbehörde) hat die Notzulassungen für Neonicotinoide im Rübenanbau im Jahre 2021 begutachtet und insgesamt für zulässig befunden.

 

Die Beurteilung der deutschen Zulassungen findet sich unter:

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.2903/sp.efsa.2021.EN-6969

 

Aus der Zusammenfassung:

"Die Bewertung hat gezeigt, dass für die Kombination Zuckerrübe/Zapfwespe als Virusvektor keine Alternative a.s. zu Thiamethoxam derzeit in Deutschland zugelassen ist. Darüber hinaus sind alternative Wirkstoffe mit einem anderen Wirkstoffgehalt als der hier betrachtete Wirkstoff zugelassen. In Anbetracht der Tatsache, dass der z/x-Score für diese Kultur/Schädlings Kombination höher als 1,25 war, ist die Notfallzulassung gerechtfertigt."

 

Das heißt hier, dass es kein vergleichbar effektives Insektizid gibt.

Drüber hinaus müssen die Biobauern jetzt ganz stark sein:

 

"Die Bewertung umfasste auch eine Beurteilung der nicht-insektiziden Alternativen für die vorgestellten Anwendungen. Kulturpflanzen Fruchtfolge ist eine unwirksame Kulturmethode. Änderung der Pflanz-/Erntedaten, tolerante oder resistente Pflanzengenotypen und Kombinationen von Kulturpflanzen und -sorten werden als mäßig wirksame Methoden angesehen. Sie

werden auf bis zu 10 % der Anbaufläche angewandt (Änderung der Pflanz-/Erntedaten) oder sie werden gar nicht angewandt.

In Deutschland laufen derzeit umfangreiche Forschungsaktivitäten zu alternativen Verfahren für die Kombination Zuckerrübe/Zapfwespe als Virusüberträger Kombination. Es kann jedoch mehrere Jahre dauern, bis eine dieser alternativen Lösungen verfügbar sind."

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version), Hervorhebungen von mir.

 

Kommentare dürften sich erübrigen.

 

Allerdings fordern die 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R0546&from=EN

EINHEITLICHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE BEWERTUNG UND ZULASSUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN

 

GEMÄSS ARTIKEL 29 ABSATZ 6 DER VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009

die Berücksichtigung der Wirkung auf

2.5.2.3.  Honigbienen

2.5.2.4. andere Nutzarthropden

 

beides scheint nicht in die Bewertung eingegangen zu sein.

 

Original:The evaluation demonstrated that for sugar beet/aphids as virus vectors combination no alternative a.s. to thiamethoxam is currently authorised in Germany. In addition, alternative a.s. with a different MoA as the a.s. under consideration are authorised. However, considering that the z/x score for this crop/pest combination was higher than 1.25, the emergency authorisation is justified.

The evaluation included an assessment of non-insecticide alternatives for the presented uses. Crop

rotation is a non-effective cultural method. Change in planting/harvesting dates, tolerant or resistant plant genotypes and crop/cultivar combinations are considered as moderately effective methods. They are practiced in up to 10% of the acreage (change in planting/harvesting dates) or they are not practiced at all. Extensive research activities on alternative processes for the sugar beet/aphids as virus vectors combination are currently ongoing in Germany. However, it may take several years before any of these alternative solutions is available.

 

B.Wille

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Bernd Wille (Samstag, 27 November 2021 15:12)

    https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2021-chemie-nanotechnologie/neonics-notfallzulassungen-laut-efsa-ok-pan-europe-widerspricht/
    PAN-Europe hat inzwischen geklagt und das zuständige Gericht hat den EUGH um eine Vorabentscheidung gebeten.