https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/plastik-radikales-umdenken-noetig/
Hintergrundpapier, dass die gesamte Plastik-Problematik beleuchtet und daraus Forderungen ableitet.
Auszug aus den Forderungen an die Politik:
- Zulassungspflicht für kurzlebige Kunststoffe, es müssen Alternativen geprüft und,ggf ein Konzept für ein werkstoffliches Recycling und die Abwesenheit von problematischen Stoffen (siehe unten) vorgelegt werden. Falls der Hersteller die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen kann (oder will), dann muss er eine Kunststoffabgabe mit Lenkungswirkung zahlen.
- Weiternutzung und Einsatz von Recyclingkunststoff auf höchstem technischen Stand ist anzustreben. Das Konzept liegt in der Verantwortung des Herstellers
- Kompostierung, thermische Verwertung, Pyrolyse und ähnliche Verfahren nur nach Prüfung von Alternativen
- Alle „Substances of Very High Concern“ (SVHC) in Kunststoffprodukten für Konsumenten werden verboten. Die Liste der verbotenen Stoffe in Kunststoffen ist zu erweitern um Stoffe, die zu Umwelt und HINTERGRUND: PLASTIK 57 Gesundheitsproblemen führen können und schnell ersetzt werden sollten. Grundlage dafür kann die SIN-Liste3 sein [Chemsec].
- Beschränkung der Anzahl von Additiven bei Massenkunststoffen, transparente Positivliste
- Nach Erreichung des Restbudgets nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ist nur noch der Einsatz von Kunststoffen aus nichtfossilen Quellen zulässig
- Für alle (Massen)-Kunststoffprodukte soll eine Beurteilung der Umweltwirkungen nach unabhängigen wissenschaftsbasierten Kriterien (Ökobilanz) erfolgen. Zusätzlich Gefahrenbeurteilung da fast alle Kunststoffe persistent sind.
- Für kurzlebige Produkte wie Verpackungen, ist das chemische Recycling zu ressourcenund energieintensiv und sollte nicht genutzt werden.
- . Im Zuge der REACH-Revision muss deshalb eine Registrierungspflicht für alle Polymere (bei einer Produktion oder Import über einer Tonne) eingeführt werden, insbesondere im Hinblick auf ihr Schadstoffpotential (inkl. Mikro-/Nanoplastik).
- Die Additive in Kunststoffen müssen deklariert werden.
- y Im Rahmen des EU-Prozesses zur PFAS-Beschränkung muss ein strenger Maßstab angelegt werden, was die Gewährung von Ausnahmen auch für polymere PFAS betrifft. In verbrauchernahen Anwendungen sollten polymere PFAS grundsätzlich verboten sein.
- Eine zentrale Einrichtung auf europäischer Ebene (z. B. ECHA) ist mit den folgenden Aufgaben zu betrauen:
- Monitoring für den Umgang mit Kunststoffen
- Kataster der Inhaltstoffe von Kunststoffen
- Führung einer Liste von in Kunststoffen verbotenen Stoffen
- Festlegung von Recyclingwegen und -quoten für Kunststoffe nach ökologischen Kriterien
Daten zum Produktionswg, Additive und Inhaltsstoffen sollen in einem Kunststoffkataster als Datenbank
zugänglich gemacht werden.
Bernd Wille

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