Im Vorfeld ders für den 3. Dezember angesetzten finalen Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission (Trilog) zum Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission zur Deregulierung neuer genomischer Techniken (NGTs) zeigt sich deutlich: Zentrale Anliegen des Europäischen Parlaments werden von der konservativen Berichterstatterin des Parlaments in den Verhandlungen nur unzureichend verteidigt. Die Berichterstatterin weicht an mehreren Punkten eigenmächtig vom Parlamentsmandat ab – aktuell bei der heißdiskutierten Patentfrage.
Martin Häusling, Verhandlungsführer der Grünen Fraktion zur Neuen Gentechnik kommentiert:
‚Ich kritisiere es aufs Schärfste, dass die konservative Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments bei der zentralen Position des Europäischen Parlaments des Ausschlusses von Patenten einknickt. Das Europäische Parlament hat mit breiter Mehrheit festgelegt, dass gentechnisch veränderte Pflanzen (NGT 1) nicht patentierbar sein sollen. Patente würden zu Rechtsunsicherheit, hohen Kosten und monopolähnlichen Strukturen führen und in der Konsequenz zu weniger Saatgutvielfalt.
... es ist nicht ausgeschlossen, dass die Patentfrage über die finale Zustimmung des Parlaments zum Trilogergebnis entscheiden wird. Aktuell steht der finale Trilog noch für den 3. Dezember auf der Tagesordnung.
... Die bestehende EU-Gentechnikgesetzgebung funktioniert – sie folgt dem Vorsorgeprinzip und schützt Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucher*innen.
... Die vorgeschlagene Deregulierung hingegen würde dazu führen, dass gentechnisch veränderte Pflanzen, darunter Organismen, die mittels CRISPR/Cas erzeugt wurden, ohne Risikoprüfung auf europäische Felder und Teller gelangen. Besonders besorgniserregend: Nach aktuellem Verhandlungsstand soll es weder eine verpflichtende Verbraucherkennzeichnung noch eine transparente Rückverfolgbarkeit geben.´
Bernd Wille

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