Die neue EU Verpackungsverordnung enthält Vorgaben für Recycling, gegen Mogelpackungenund auch zu PFAS
https://www.dihk.de/resource/blob/128168/a5682083c196b98fbc86d2e49d57af05/klima-dihk-merkblatt-verpackungsverordnung-ppwr-data.pdf
Stoffbeschränkung – Beschränkung von Gefahrenstoffen (Artikel 5 VO (EU) 2025/40)
Es gelten Beschränkungen für besorgniserregende Stoffe. Der gemeinsame Höchstwert für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom liegt bei 100 mg/kg. Ab dem 12. August 2026 dürfen
Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, bestimmte PFAS nur noch in begrenzten Mengen enthalten: höchstens 25 ppb pro Einzelsubstanz und insgesamt 250 ppb. Zusätzlich gilt
ein Schwellenwert von 50 ppm für PFAS (einschließlich polymerer PFAS); bei einem Gesamtfluorgehalt von mehr als 50 mg/kg ist ein Nachweis über die Herkunft des Fluors erforderlich.
Man kann es sich auch einfach machen:
die Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ( Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD))
geht in die Bewertung von Unternehmen ein. Sie wird von Investoren benutzt um die Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit von Firmen zu beurteilen.
Nach dieser Richtlinie können die Firmen einen Prozess durchführen, in dem sie entscheiden welche Themen sie in ihren Report aufnehmen. Von 13 relevanten Unternehmen haben nur 3 Gefahrstoffe als Materialien in ihren Report aufgenommen. Die restlichen erklären entweder Schadstoffe nicht als Materialien (obwohl sie Produkte mit Schadstoffgehalten verkaufen) oder erstellen keine gesetzlich geforderten Berichte (AkzoNobel, Arkema, BASF, Evonik, Henkel, Solvay, Syensqo, TotalEnergies, Umicore und Yara).
Ab 2028 werden auch Firmen ohne Hauptsitz in Europa berichten müssen.
https://chemsec.org/chemical-giants-claim-hazardous-substances-are-not-material-to-sustainability-reporting/
Bernd Wille

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